Als Verantwortungseigentum bezeichnet man eine besondere Form des „treuhänderischen“ Eigentums an Unternehmen, das die nachhaltige Sinnstiftung des Unternehmenskapitals in den Mittelpunkt stellt. Dabei halten und verwalten der oder die Eigentümer rechtlich das Unternehmen, ohne dass ein Anspruch auf die private Vereinnahmung der Gewinne des Unternehmens besteht. Das bedeutet, das erwirtschaftete Überschüsse im Unternehmen bleiben, also reinvestiert werden und so der gesunden Entwicklung der Organisation zur Verfügung stehen. Beispiele für solche Unternehmen in Verantwortungseigentum sind etwa Zeiss, Bosch, Alnatura, Ecosia, Waschbär, oder Dr. Hauschka.

Bislang wird das Verantwortungseigentum über teils sehr komplexe rechtliche Konstruktionen unter Beteiligung von Stiftungen verwirklicht. Eine eigene Rechtsform für das Verantwortungseigentum gibt es in der deutschen Rechtsordnung derzeit noch nicht. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist aber die Schaffung einer entsprechenden Rechtsform vorgesehen.

Auf dem Hof Pente arbeiten wir mit der Gemeinschaftsstiftung Hof Pente daran, dass langfristig die betriebliche Infrastruktur aus dem Privateigentum in das Eigentum der Stiftung übergeht und damit verbindlich den überpersönlichen gemeinnützigen Zwecken gewidmet ist. So soll für die Zukunft eine kontinuierliche Entwicklung und Weiterführung des Projekts rechtlich ermöglicht werden.

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